Allgemeine Geschäftsbedingungen-MÖBEL

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1. Geltung der Bedingungen

2. Vertragsabschluß

3. Gewährleistung

4. Produkthaftung

5. Eigentumsvorbehalt

6. Zahlungsbedingungen und Verzug

7. Terminverlust

8. Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften

9. Stornogebühr

10. Preise, Abnahme und Lieferung der Waren

11. Verpackungsmaterial

12. EDV-Daten

13. Haftung mehrerer Käufer

14. Anzuwendendes Recht

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluß

Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters sind nur gültig, wenn sie – Verbrauchergeschäfte ausgenommen – schriftlich vereinbart werden. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Kauf  für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren bzw. abgelängtes Holz, können wir nicht akzeptieren.

Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessen rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen.

3. Gewährleistung

Begehrt der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können wir uns als Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Bewirken einer Verbesserung, bzw. - bei Sachen einer bestimmten Gattung - durch Austausch der mangelhaften Sache binnen angemessener Frist von - mangels anderer Vereinbarung höchstens 12 Wochen - befreien. Bei Einrichtungsgegenständen die aus Bambus gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Wuchslöcher (ähnlich Astlöcher), kleinere Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern und keinen Reklamationsgrund darstellen.

Auch gewisse Flecken und Maserungen sind natürliche Eigenschaften des Bambus, die bei heller Farbwahl des Bambus mehr zur Geltung kommen können als bei Wahl einer dunkleren Farbe die deckend wirken. Holzabschlüsse welche den Lack zur Färbung des Bambus nicht aufnehmen, haben immer eine andere Farbe als der Bambus. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.


Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte (zB Spedition) verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.

4. Produkthaftung

Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien.  Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

5. Eigentumsvorbehalt

Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung (inklusive aller Nebengebühren) in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Pfändungen - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

6. Zahlungsbedingungen und Verzug

Wir behalten uns vor, 50 % der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung der Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die  Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt der Kunde. Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4% über der Sekundärmarktrendite zu verrechnen. Zusätzlich hat der Kunde Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 4,-- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 4,-- zu ersetzen. Bei erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu ­ beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.

7. Terminverlust

Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen seit mindestens 6 Wochen gem. § 13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

8. Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften

Dem Käufer kommt in den von § 3 Abs 1 KSchG erfaßten Fällen (Haustürgeschäften) ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Verbraucher daher seine Vertragserklärung weder in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann der Käufer dann vom Vertrag oder Vertragsantrag nur dann zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt haben (z.B.: Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten (§ 3a KSchG).

Der Rücktritt kann in beiden Fällen binnen einer Woche erklärt werden, wenn der Kunde eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Im zweiten Fall beginnt die Frist zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

9. Stornogebühr

Ein Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund zulässig. Soweit wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt zustimmen, sich wir berechtigt, vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verrechnen. Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen u.ä., betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen geltend.

10. Preise, Abnahme und Lieferung der Waren

Unsere Verkaufspreise sind Abholpreise. Der Abholort ist unser Lager in 4230 Pregarten , Gutauerstraße 42. Wenn die Waren zusätzlich zu einer vom Käufer angegebenen Adresse transportiert werden sollen entstehen zusätzliche Transportkosten, die dem Käufer zusätzlich berechnet werden. Die Lieferung der Waren erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers.
Wir übernehmen keine Haftung auf Transportschäden, die von unserem Lager zur Lieferadresse entstanden sind. Die Verkaufspreise verstehen sich bei Verbrauchergeschäften inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch Ungefähr-Angabe festgehalten wurde, kann uns der Käufer eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als drei Wochen überschritten wurde. Wird keine Nachfrist gesetzt erklärt sich der Kunde mit dem neuen genannten Termin einverstanden.
Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer.


Hat der Käufer die gekaufte Ware nicht zum vereinbarten Termin übernommen, sind wir berechtigt, die Vertragsware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Sind seit Beginn des Annahmeverzuges mindestens 2 Monate verstrichen, können wir in diesem Fall zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend weitergeben. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist können wir aber auch jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt an einen anderen Kunden weiterverkaufen. Für diesen Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.


Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Geschäftsbetrieb unserer Erzeuger und Vorlieferanten wie Streiks, speditionsbedingte Verzögerungen, Aussperrungen oder Elementarereignissen gilt eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.

11. Verpackungsmaterial

Verpackungmaterial brauch nicht zurückgenommen werden.

 12. EDV-Daten

Der Käufer stimmt zu, daß seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.

 13. Haftung mehrerer Käufer

Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gem. § 893 ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

 14. Anzuwendendes Recht

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

Gerichtsstand: Als Erfüllungsort gilt Pregarten. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das sachlich zuständige Gericht in Pregarten.

AGBS Für Dampfbad und Zubehör

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für SOLEUM®-Kabinen und Zubehör


1. Allgemeine Gültigkeit
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Lars Bambussen Design, mit dem Auftraggeber. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sie werden dem Besteller mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist allein maßgebend. Mündliche Nebenabreden, auch evtl. Zusagen von Außendienst-Mitarbeitern, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, das gilt auch für spätere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages. Für den Lieferumfang gilt an erster Stelle die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.


2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neue erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet.


3. Preise
Die Preise sind Festpreise bis zum Tag der vereinbarten Lieferung. Erfolgt die Lieferung erst nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Liefertermins, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt des Liefertages gültigen Preise zu berechnen. Die Preise verstehen sich ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Kosten der Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung und Montage, sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien werden gesondert berechnet. Bei Auslieferung der Ware mit LKW und Montage durch unser Personal werden die Kosten der Nebenleistungen, soweit nichts anderes vereinbart, in einem Pauschalbetrag abgerechnet. Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, werden die uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechnet. Die Kosten für die bauseitig zu erbringenden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Wenn nichts anderes angegeben ist, ist in unseren Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.


4. Bauseitige Voraussetzungen und Vorbereitungen - u.a. beim Kauf von Rohkabinen


Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertig zu stellen. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere: ein waagrechter, ebener und glatter Boden am Aufstellungsort; die Elektroinstallation; die erforderlichen Arbeiten für Anschluss der Be- und Entlüftung und/oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen; Boden-Entwässerung, die Isolierung des Raumes, in dem das Soleum eingebaut wird. Der Netzanschluss des Zuleitungskabels ist bauseitig, nach unseren Angaben, unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, von einem örtlich zugelassenen Elektro-Fachmann vorzunehmen. Das gilt auch für alle elektrischen Anschlüsse. Die Kosten hierfür werden von Lars Bambussen Design nicht übernommen.
Sanitäre Installation: Sämtliche Installationsleitungen sind bauseitig nach unseren Unterlagen zu verlegen, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wird. Sind die sanitären Anschlüsse bereits vorhanden sind uns diese bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Montage muss bauseits durch einen Sanitär-Fachmann erfolgen.
Für die baubehördlichen Genehmigungen hat der Auftraggeber zu sorgen.


5. Lieferzeit
Die zugesagten Lieferzeiten werden von uns eingehalten. Sollte uns dies einmal aus einem besonderen Grund nicht möglich sein, ist der Käufer berechtigt eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu stellen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können sowohl Käufer als auch Verkäufer ohne Schadensersatzleistung vom Kauf zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Die Lieferzeit beginnt erst am Tage der vollständigen Klärung aller Einzelheiten zur Auftragsdurchführung.
Haben wir die Verspätung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt, unverschuldeten Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, auf Streik oder Aussperrung, dann verlängert sich die Lieferfrist oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Besteller ist aber in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von zwei Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.


6. Rücknahme
Für mit unserer Zustimmung zurückgegebene und noch einwand- freie Ware berechnen wir anteilige Kosten mit 20% des Verkaufspreises zuzüglich Verpackung. Die Rücksendung hat frachtfrei an uns zu erfolgen.


6. Gefahr
Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung unser Lager verlässt, bzw. ihm die Versandbereitschaft bekannt ist. Der Transport der Ware geschieht stets auf Gefahr des Käufers, auch bei Verkäufen frachtfrei. Die Wahl des Transportmittels steht uns zu. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung gegen Transportschäden aller Art versichert.


6. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist gemessen an dem gelieferten Umfang unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zu zahlen. Das Recht des Käufers auf Mängelrüge wird hiervon nicht berührt. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers beginnt bei Anlieferung. Selbst wenn durch bauliche Gegebenheiten nach erfolgtem Abruf eine Montage oder Anlieferung nicht durchgeführt werden kann, wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde gilt: Für Aufträge im Wert von mehr als EUR 2.500,-- und bei Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb 8 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Eingang der Anzahlung. Bei Aufträgen im Wert von mehr als EUR 7.500,-- ist ein weiteres Drittel des Auftragswertes rein netto zahlbar bei Meldung der Versandbereitschaft. Der Rest ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.


7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Solange unser Eigentum besteht, ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Verpfändung, Besitzüberlassung oder Besitzaufgabe unzulässig. Sollte der Besteller entgegen dieser Vereinbarung unsere Ware ganz oder teilweise entgeltlich weiterveräußern, dann gehen damit die vom Besteller erworbenen Kaufpreisansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenen Forderungen auf uns über. Bei Zwangsvollstreckung in das betreffende Grundstück, in dem sich unsere Ware befindet, oder in die Ware selbst oder in die uns abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag mit unserem Kunden.

8. Schadensersatz - Rücktritt
Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsvereitelung insbesondere bei Annahmeverzug des Bestellers sind wir, unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen, berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von mindestens
20 % des Auftragswertes zu verlangen. Eine Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens ist unsererseits nicht ausgeschlossen. Eine Auftragsstornierung kann nur als eingeschriebener Brief an uns akzeptiert werden..


9. Gewährleistung
Wir garantieren, dass unsere Bauteile zur Zeit der Lieferung nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Feststellung von Mängel ist der Lieferfirma unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierbei sind Gerätetyp und Serien-Nummer anzugeben. Die Vertragspartner sind sich schon jetzt einig, dass die ersetzten Teile in das Eigentum der Lieferfirma übergehen. Die beanstandeten Teile sind frachtfrei zurückzusenden. Verzögert sich der Versand, die Aufstellung ohne Inbetriebnahme ohne Verschulden der Lieferfirma, so erlischt die Haftung spätestens 24 Monate nach Gefahrenübergang. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. lnbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte. Natürliche Abnutzung (am Dampfzylinder), Kalkschäden bzw. Kalkprobleme, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung ungeeignete Betriebsmittel sowie elektrische oder elektromagnetische Einflüsse. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur nach schriftlichem Einverständnis des Lieferers hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Sekundär- oder Folgekosten trägt der Besteller. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Unsere Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf den Ersatz des defekten Teiles, Regler, wenn der Garantiefall von uns oder unserem Herstellerwerk anerkannt wurde. Über einen Garantiefall kann grundsätzlich erst entschieden werden, wenn uns das defekte Teil frachtfrei zugesandt wurde.
Nach der erfolgten Montage (falls bestellt) einer SOLEUM-Rohkabine wird in Anwesenheit des Auftragnehmers eine Funktionsprüfung durchgeführt die vom Auftragnehmer zu unterzeichnen ist. Auftretende Mängel hat der Besteller schriftlich anzuzeigen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt: unbewegliche Sachen drei Jahre, bewegliche Sachen zwei Jahre und bewegliche gebrauchte Sachen ein Jahr. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung bei Verschleißteilen, z.B. Silikonfugen ist ausgeschlossen. Sachgemäße Bedienung und Behandlung unserer Produkte wird vorausgesetzt.


10. Haftung
Die Haftung in Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


11. Unterlagen
Unsere Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck benutzt werden und bleiben unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern.


12. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Als Erfüllungsort gilt Pregarten. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das sachlich zuständige Gericht in Pregarten. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.